Spendenprojekt:

Anwaltskosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Viele der von uns betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben sich großen Herausforderungen gestellt, sind schulisch und in Vereinen gut integriert und stehen dann vor einer ungewissen Zukunft.

Die Anerkennung als Flüchtling ist immer seltener und es wird entweder nur noch subsidiärer Schutzstatus ausgesprochen oder die jugendlichen Antragsteller erhalten einen ablehnenden Bescheid. Dieser ist dann ab der Volljährigkeit mit einer Abschiebeandrohung verbunden.

Rechtlich sind diese Bescheide oft nicht haltbar, denn ein unvoreingenommenes individuelles Verfahren findet nicht immer statt. Um den Schutz zu bekommen, der ihnen zusteht, brauchen junge Geflüchtete darum juristischen Beistand. Doch das Geld für die Anwaltskosten fehlt ihnen natürlich. 

Mit diesem Projekt unterstützen wir unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei ihrem Antrag auf Asyl.

FÜR DIESES PROJEKT BENÖTIGEN WIR 800 EURO PRO KIND

Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE98 6012 0500 0004 7013 00
Verwendungszweck: ANWALTSKOSTEN

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Spendenkarte Anwaltskosten